Bisherige Reformen: Trippelschrittchen

Wem die Trauben zu hoch hängen, weil der Mut zur Reform fehlt, der tut so, als wäre das auch ohne Mut Erreichbare schon ein tolles Ergebnis.

Man kann nicht behaupten, dass die Organtragödie in Deutschland zu überhaupt keinen Reformen geführt hätte. Denn drei Reformen gab es in den letzten Jahren tatsächlich – wobei aber zwei davon keine erkennbare Wirkung auf den Organmangel und den Tod auf der Warteliste hatten und haben werden: die Einführung eines Transplantationsregisters und die Verpflichtung der Krankenkassen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zuzuschicken und sie zu bitten, ernsthaft über eine Organspende nach dem Tode nachzudenken. Beides sind allenfalls Reförmchen. Nur die Neuregelung der Stellung der Transplantationsbeauftragten ist zielführend gegen den Tod auf der Organ-Warteliste.

Transplantationsregister

Im Rahmen der geltenden „Entscheidungslösung“ wären zwei Register vordringlich gewesen: Ein Register der Menschen, die zu einer postmortalen Organspende bereit sind, sowie ein Register der Menschen, die zu Lebzeiten an einen nahen Angehörigen eine Niere spenden wollen, aber wegen Unverträglichkeit der Blutgruppen nicht können.

Leider erfüllt das „Transplantationsregister“ beide Aufgaben nicht. Es ist vielmehr ein Register von durchgeführten Organtransplantationen in Deutschland, die nach medizinischen Kriterien dokumentiert werden. Ziel des Registers ist es, die durch die Transplantation erzielten Ergebnisse bei den Empfängern und – im Fall der Lebendspende – auch bei den Spendern stetig zu verbessern. Das ist sicher ein sinnvolles Ziel – wobei der Nutzen dieses Registers aber begrenzt sein dürfte, denn die Ergebnisse der medizinischen Transplantationsforschung aus vielen anderen Ländern sind ja international verfügbar. 

Außerdem: Bis das Register zur Verbesserung der Transplantationen beiträgt, werden noch etliche Jahre vergehen, denn man braucht längere Zeitreihen, um verlässliche Schlüsse ziehen zu können.

Und: das Register wird unvollständig sein. Denn der Gesetzgeber fand es wichtig und richtig, dass ein Mensch, der durch das staatlich organisierte Organspendewesen und die Transplantationsmedizin ein Organ erhalten hat, darauf bestehen kann, dass sein Fall in dem Register nicht dokumentiert wird. Dabei ist es selbstredend, dass die Dokumentation  auch dieses Falles anonym gewesen wäre. 

Von diesem Transplantationsregister ist also eine Minderung des Organmangels und des Todes auf der Warteliste nicht – oder allenfalls in ganz langer Perspektive und nur in ganz gerigem Maße – zu erwarten. Aber es gibt Repräsentanten der Transplantationsmedizin, die diese Reform als “Meilenstein” bezeichnet haben.

Wir sagen: Wem die Trauben zu hoch hängen, weil der Mut zur Reform fehlt, der tut so, als wäre das auch ohne Mut Erreichbare schon ein tolles Ergebnis.

Aktionen der Krankenversicherungen

Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Versichterten alle zwei Jahre per Brief über die Möglichkeit der Organspende zu informieren, kostet jährlich insgesamt ca. 25 Mio Euro. Die Zahl der dadurch pro Jahr zusätzlich ausgefüllten Spendeausweise: 2500. Man mag es gar nicht hinschreiben, was der einzelne zusätzliche Spenderausweis (noch nicht: zusätzliche Organspende) kostet.

Also: nicht mal ein Trippelschritt-Reförmchen sondern bloß sinnloser Aktionismus und Verschwendung von Mitteln, die besser den Krankenhäusern und Transplantationsbeauftragten zugute kommen sollten.

Transplantationsbeauftragte

Die Neuregelung des Rechts der Transplanttionsbeauftragten war tatsächlich ein wichtiger Reformschritt. Dieser Schritt ist aber bisher nur eingeleitet, noch nicht wirklich gegangen worden. Denn Ausführungsgesetze fehlen noch in fast allen Bundesländern. Nur in Bayern und Hamburg sind diese geschaffen worden. Aber auch dort wird es noch einige Zeit dauern, bis die neuen Regeln umgesetzt sind und effektiv wirken können. 

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Eine Mahnung von 1970 (!) -- leider immer noch angebracht

"Bei der Organtransplantation muss die Gesellschaft letztlich eine harte Entscheidung treffen: Vorrang für das Leben oder für Tabus?"

Jesse Dukeminier Jr.

Persönlich betroffen

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