Organkrise: Pro Widerspruchslösung - auch im Sinne von Gerechtigkeit und Fairness!
Stellungnahme vom 21. Januar 2019
Für uns Mitglieder des Vereins "Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste e.V." ist es eine Genugtuung, dass das Thema „Organtransplantation" nun endlich auf der Agenda des Deutschen Bundestages steht.
WIR BEGRÜßEN DAHER SEHR DEN VOM BUNDESKABINETT AM 31.10.2018 VERABSCHIEDETEN ENTWURF DES BMG zur zweiten Änderung des Transplantationsgesetzes und erwarten, dass die dort vorgesehenen organisatorischen und finanziellen Verbesserungen zügig umgesetzt werden.
Wir stellen aber enttäuscht fest, dass die WIDERSPRUCHSLÖSUNG IN DEM GESETZENTWURF NICHT ENTHALTEN ist. In der öffentlichen Diskussion ebenso wie in der Bundestags-Debatte über die Widerspruchslösung fehlt ein zentrales Argument, das für eine solche Lösung spricht: DAS ARGUMENT VON GERECHTIGKEIT UND FAIRNESS.
Viele Menschen zögern, einen Organspendeausweis auszufüllen. Aber wenn sie selbst oder ein ihnen lieber und teurer Mensch ein Organleiden entwickelt, würde fast jeder sich wünschen, dass eine Organtransplantation möglich ist.
Wenn diese inkonsequente Haltung aber besteht und gleichzeitig, und zwar mit gutem Grund, gilt, dass kein Organpatient vom Empfang eines Organs ausgeschlossen werden soll - dann ist der Tod auf der Organ-Warteliste, wie wir ihn in Deutschland seit Jahren und Jahrzehnten erleben, unvermeidlich.
Unsere Antwort auf diese Situation ist: Es ist nicht mehr als recht und billig, wenn die, die nach ihrem Tod keine Organe spenden wollen, ihre Ablehnung klar zum Ausdruck bringen, indem sie sich zu ihrem Widerspruch bekennen und diesen in ein Register eintragen lassen. Gerechtigkeit und Fairness verlangen das.
Bedenklich finden wir, dass von allen Ländern, die sich über den Eurotransplant-Verbund zusammengeschlossen haben, allein in Deutschland keine Widerspruchslösung gilt. Hätten die Vertragspartner nicht alles Recht, von Deutschland die gleichen Anstrengungen zu fordern, die sie selbst erbringen?
Dr. med. Bernd Meyer, Berlin, Gründungsmitglied